Unsere
Geräte

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Über uns:

Therapiegeräte für Zuhause

Unbeschwert Freizeit, Alltag und Sport zu erleben, ist ein Segen für Körper und Geist. Wir helfen Ihnen, beweglich zu bleiben!

MTR versorgt Sie mit modernsten Therapiegeräten auf Rezept zur häuslichen Unterstützung von Therapie und Rehabilitations-Maßnahmen. Für eine schnellere, erfolgreiche Genesung.

Alle Leihgeräte sind einfach in der Anwendung und frei von Nebenwirkungen.

Um ein Therapiegerät zu erhalten, können Sie bequem online
Ihr Rezept auf unserem Rezeptportal einreichen.

Elektrotherapie

Elektrotherapie ist seit vielen Jahrzehnten ein wichtiger Baustein in der apparativen Medizin. Bewährte Einsatzbereiche sind u.a. die Schmerztherapie zur Schmerzlinderung, Muskelaufbau und -kräftigung, Inkontinenztherapie, Paresenbehandlung oder die Biofeedbacktherapie.

Bewegungstherapie

In der CPM Bewegungstherapie gilt es, die Gelenke sanft und ohne Belastung zu bewegen. Durch diese passiven Bewegungen, die ohne Muskelaktivität des Patienten ausgeführt werden, lässt sich zum Beispiel ein Verkleben, Verwachsen und Versteifen frisch operierter Gelenke verhindern.

Kompressionstherapie

Bei venösen und arteriellen Gefäßerkrankungen sowie bei lymphologischen Beschwerden und Ulcus Cruris Erkrankungen kann die Kompressionstherapie für spürbare Entlastung und Besserung sorgen.

So bekommen Sie unsere Therapiegeräte

Zulassung

MTR-Therapiegeräte sind offiziell gelistete medizinisch-therapeutische Hilfsmittel für den Einsatz im häuslichen Bereich.

Zustellung

Für alle Therapiegeräte von MTR können Sie sich bei entsprechender Indikation von Ihrem Arzt ein Rezept ausstellen lassen.

Ausleihen | Mieten

Senden Sie uns Ihr Rezept vorab digital oder per Post zu und wir übernehmen den Rest. Wir kümmern uns um die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse sowie um den Versand oder Lieferung als auch die Einweisung des benötigten Hilfsmittels.

Kosten

Die Vergütung an MTR erfolgt im Regelfall durch die Krankenkassen. Als gesetzlich versicherter Patient zahlen Sie nur die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von 5,00 bis 10,00 EUR (falls Sie nicht befreit sind).

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